Balkon
Balkonkraftwerke erlauben es, Photovoltaikanlagen bis 600 W ohne Genehmigung zu betreiben. Die erforderliche Meldung an die Bundesnetzagentur zieht keine Kosten nach sich. Mit dem Start in das Jahr 2023 gilt ein neuer Umsatzsteuersatz von 0 %. Kleine Photovoltaikanlagen sind rückwirkend zum Jahr 2022 ertragssteuerfrei gestellt. Zuerst nehmen Geräte im Haushalt den selbst produzierten Strom auf und nehmen bei Bedarf Netzstrom hinzu.


Dach
Die heftigen Preisanstiege bei Strom machen Photovoltaik inzwischen besonders attraktiv. Als Selbstversorger sind monatliche Stromkosten zum Nulltarif möglich. Dank der Umsatzsteuerbefreiung für Anlagen bis 30 kW bei Privatpersonen oder bis zu 100 kW bei Mietshäusern inzwischen vollkommen unbürokratisch. Die Befreiung gilt auch für Stromspeicher.
Freiflächen
Indem große freie Flächen wie beispielsweise Dächer oder Wiesen sinnvoll genutzt werden, können Photovoltaikanlagen eine zusätzliche Einnahmequelle werden. Wer jetzt den Strom verkauft oder komplett selbst nutzt, wird sehr hohe Einkünfte erzielen und kann mit einer extrem schnellen Rentabilität der Anlage rechnen.
